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   VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05   

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VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05 (https://dejure.org/2008,15731)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07.10.2008 - 2 A 3435/05 (https://dejure.org/2008,15731)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 2 A 3435/05 (https://dejure.org/2008,15731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 2 NKAG; § 9 Abs. 2 S. 1 NKAG; § 3 FVBS; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 3 GG
    Gültige Maßstabsregelung einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung für Veranlagungsgruppen; Unwirksamkeit der gesamten Maßstabsregelung und des Beitragssatzes bei Fehlen einer erforderlichen Maßstabsregelung; Zugehörigkeit der Gruppe der Vermieter und Verpächter von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Wangerland für die Jahre 1999 bis 2007 ist nichtig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültige Maßstabsregelung einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung für Veranlagungsgruppen; Unwirksamkeit der gesamten Maßstabsregelung und des Beitragssatzes bei Fehlen einer erforderlichen Maßstabsregelung; Zugehörigkeit der Gruppe der Vermieter und Verpächter von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 2 S 505/93

    Fremdenverkehrsabgabe: zum mittelbaren Vorteil

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Damit folgt das erkennende Gericht im Ergebnis nicht der Auffassung der Beklagten, wonach die Grundsätze des VGH Baden-Württemberg (Urteil von dem 12. Januar 1995 - 2 S 505/93 -, juris , Rn. 23 mit Veröffentlichungshinweis auf BWGZ 1995, 215 f.) der Bejahung einer mittelbaren Bevorteilung der in Rede stehenden Personengruppe entgegenstünden.

    Es mag zwar sein, dass z.B. bei einer Vermietung von Räumlichkeiten zum Betreiben eines Supermarktes (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 1995, a.a.O.) oder einer Bankfiliale (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 ZB 02.583 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl. 2003, 727) der nach Auffassung der Beklagten erforderliche konkrete Zusammenhang zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Fremdenverkehr fehlt.

    Sie weist anders als die Vermietung einer Ladenfläche für den Supermarkt, die nach der Auffassung des VGH Baden-Württemberg kein Geschäft "im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung" darstellt und daher insoweit dem Vermieter durch den Fremdenverkehr keinen mittelbaren Vorteil erwachsen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 1995, a.a.O.), einen typischen Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr auf.

    Denn die Leistung an den Endverbraucher bzw. Urlauber besteht gerade auch in der Zurverfügungstellung von Räumen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 1995, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Im Zusammenhang mit einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung können zwar nach dem Typisierungsgrundsatz Gruppen von Beitragsfällen geschaffen werden, wobei das weite Ermessen der Gemeinde zur Bildung von Beitragsgruppen erst dann ein Ende findet, wenn die Vorteilslage unter keinen Umständen mehr als gleich angesehen werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 3. März 2006 - 9 KN 327/03 -, juris, Rn. 24 f., mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ-RR 2007, 414, auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG , und vom 26. März 2003 - 9 KN 352/02 -, juris, Rn. 17, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2003, 1539 ff., auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG , nach dem offenbar der Auffangtatbestand "sonstige selbständige Personen, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden" zulässig ist, was in dem Urteil vom 13. November 1990, a. a. O., noch für ausgeschlossen erklärt worden war).

    Entsprechende wirtschaftliche Vorteile haben selbstständig tätige Personen und Unternehmen, die mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile aus dem Fremdenverkehr (Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Inhaber von Ferienwohnungen, Läden usw.), also mit den in der Anlage zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufgeführten - auf Geschäfts-, Kanzlei- oder Praxisräume angewiesenen - Beitragspflichtigen im Rahmen der für den Fremdenverkehr erfolgten Bedarfsdeckung entgeltliche Geschäfte tätigen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26. März 2003 - 9 KN 352/02 -, juris, Rn. 16).

    Es hat in der soeben zitierten Entscheidung klarstellend ausgeführt - wobei es allerdings entgegen der Auffassung des VGH Baden-Württemberg nicht von einer notwendigen, sondern von einer erfolgten Bedarfsdeckung ausgeht - (vgl. Urteil vom 26. März 2003, a.a.O.), bei der Vorteilsbemessung müssten diejenigen Umsätze ausscheiden, bei denen zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr kein konkreter Zusammenhang bestehe, die also entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet würden.

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Es mag zwar sein, dass z.B. bei einer Vermietung von Räumlichkeiten zum Betreiben eines Supermarktes (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 1995, a.a.O.) oder einer Bankfiliale (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 ZB 02.583 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl. 2003, 727) der nach Auffassung der Beklagten erforderliche konkrete Zusammenhang zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Fremdenverkehr fehlt.

    Mit Blick auf den - vom BayVGH ins Feld geführten - Ansatz, dass eine selbständige Tätigkeit im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts vorliege, wenn die Vermietung oder Verpachtung Räume oder Gebäude betreffe, die unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt seien, hat der BayVGH einen direkten Zusammenhang zwischen der Vermietung und dem Fremdenverkehr im Zusammenhang mit der Überlassung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Massagepraxis (Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 CS 02.1220 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl 2003, 727 (red. Leitsatz)), als Apotheke (Beschluss vom 11. April 1995 - 4 CZ 95.237 -, zitiert aus der vorgenannten Entscheidung des BayVGH), als Einzelhandelsgeschäft für Damen- und Herrenbekleidung (Beschluss vom 4. April 1995 - 4 CZ 95.238 -, ebenfalls zitiert aus der vorgenannten Entscheidung des BayVGH) sowie als Arztpraxis (Entscheidung vom 15. November 1989, ebenfalls zitiert aus der vorgenannten Entscheidung des BayVGH) bejaht.

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2007 - 9 ME 119/07

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer von einem Rentenversicherungsträger

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Die Funktion dieses Tatbestandsmerkmals erschöpft sich darin, unselbständig tätige Arbeitnehmer von der Beitragspflicht auszunehmen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 ME 119/07 -, juris, Rn. 13, einsehbar auch in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 4 B 05.3119 -, juris, Rn. 18, m. w. N.; wohl auch Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2008, § 11 Rn. 83).

    Hierauf kommt es nicht an, weil die Beitragspflicht nicht an die tatsächliche Höhe erzielter Gewinne, sondern allein an die objektive Möglichkeit zur Gewinnerzielung anknüpft (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. September 2007, a.a.O., Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Nach dem auch im Fremdenverkehrsbeitragsrecht geltenden Grundsatz der konkreten Vollständigkeit muss eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung für alle in Betracht kommenden Veranlagungsgruppen eine gültige Maßstabsregelung enthalten (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 13. November 1990 - 9 K 11/89 -, juris, Rn. 35, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 1992, 40 ff.).

    Im Zusammenhang mit einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung können zwar nach dem Typisierungsgrundsatz Gruppen von Beitragsfällen geschaffen werden, wobei das weite Ermessen der Gemeinde zur Bildung von Beitragsgruppen erst dann ein Ende findet, wenn die Vorteilslage unter keinen Umständen mehr als gleich angesehen werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 3. März 2006 - 9 KN 327/03 -, juris, Rn. 24 f., mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ-RR 2007, 414, auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG , und vom 26. März 2003 - 9 KN 352/02 -, juris, Rn. 17, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2003, 1539 ff., auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG , nach dem offenbar der Auffangtatbestand "sonstige selbständige Personen, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden" zulässig ist, was in dem Urteil vom 13. November 1990, a. a. O., noch für ausgeschlossen erklärt worden war).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 9 ME 177/06

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit eines Bauunternehmers für die Errichtung von

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Lediglich in Ausnahmefällen ist nicht von dem Vorliegen eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils auszugehen, so z.B. im Falle von - für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit - objektiv ungeeigneten Räumen (vgl. diesen Gedanken andeutungsweise aufgreifend: Nds. OVG, Beschluss vom 21. Juli 2007 - 9 ME 177/06 -, juris, Rn. 7, mit Veröffentlichungshinweis u.a. NVwZ-RR 2008, 132 f., einsehbar auch in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).

    Eine derartige "Momentaufnahme" dürfte nicht entscheidungserheblich sein, weil sich die Nutzung der Wohnungen jederzeit wieder ändern kann (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 21. Juli 2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Die Funktion dieses Tatbestandsmerkmals erschöpft sich darin, unselbständig tätige Arbeitnehmer von der Beitragspflicht auszunehmen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 ME 119/07 -, juris, Rn. 13, einsehbar auch in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 4 B 05.3119 -, juris, Rn. 18, m. w. N.; wohl auch Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2008, § 11 Rn. 83).

    Als mittelbarer (Sondervorteil) Vorteil sei danach insbesondere der Nutzen anzusehen, den eine am Fremdenverkehr der Gemeinde nicht unmittelbar beteiligte Person dadurch ziehe, dass sie mit den am Fremdenverkehr unmittelbar beteiligten Kreisen im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung entgeltliche Geschäfte tätige (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 30. November 2000 - 2 S 2061/98 -, juris, Rn. 25, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 2001, 78, vom 25. August 2003 - 2 S 2192/02 - juris, Rn. 34, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2003, 1403 und - zumindest sinngemäß - vom 4. Dezember 2003 - 2 S 2669/02 -, juris, Rn. 32, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 2004.293 ff.; BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 4 B 05.3119 -, juris, Rn. 19, m.w.H.).

  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Mithin wird eine Regelung verlangt, die eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der betreffenden Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (vgl. im Zusammenhang mit einer Erschließungsbeitragssatzung: BVerwG, Urteil vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -, juris, Rn. 17, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 1996, 194 ff.; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 29. März 1995 - 9 L 4417/94 -, juris, Rn. 38, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 1996, 289 ff., das zur Abfallentsorgungsgebührensatzung sinngemäß ausführte, nach dem Grundsatz der konkreten Vollständigkeit beziehe sich eine Überprüfung nicht nur auf die gerade die Klägerin betreffenden Regelungen, sondern auch darauf, ob für alle denkbaren Fälle im Entsorgungsgebiet eine wirksame Maßstabsregelung bestehe; das folge aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und daraus, dass ohne eine für alle Fälle im Entsorgungsgebiet rechtmäßige Maßstabsregelung weder eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation noch die wirksame Festlegung eines Gebührensatzes möglich sei).

    Ohne diese Elemente wiederum kann eine Abgabensatzung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG nicht Grundlage für wirksame Beitragserhebungen sein (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 2. Juni 2004 - 4 K 38/02 -, juris, Rn. 88, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf DVBl 2005, 64 (Leitsatz); Nds. OVG, Urteil vom 29. März 1995, a.a.O., Rosenzweig/Freese, Praxis der Kommunalverwaltung, NKAG, Kommentar, März 2007, § 10 Rn. 38).

  • VGH Bayern, 12.06.2002 - 4 CS 02.1220
    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Selbständige Tätigkeit im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts liegt hiernach jedenfalls immer dann vor, wenn Räume vermietet werden, die unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 CS 02.1220 -, juris, Rn. 9).

    Mit Blick auf den - vom BayVGH ins Feld geführten - Ansatz, dass eine selbständige Tätigkeit im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts vorliege, wenn die Vermietung oder Verpachtung Räume oder Gebäude betreffe, die unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt seien, hat der BayVGH einen direkten Zusammenhang zwischen der Vermietung und dem Fremdenverkehr im Zusammenhang mit der Überlassung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Massagepraxis (Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 CS 02.1220 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl 2003, 727 (red. Leitsatz)), als Apotheke (Beschluss vom 11. April 1995 - 4 CZ 95.237 -, zitiert aus der vorgenannten Entscheidung des BayVGH), als Einzelhandelsgeschäft für Damen- und Herrenbekleidung (Beschluss vom 4. April 1995 - 4 CZ 95.238 -, ebenfalls zitiert aus der vorgenannten Entscheidung des BayVGH) sowie als Arztpraxis (Entscheidung vom 15. November 1989, ebenfalls zitiert aus der vorgenannten Entscheidung des BayVGH) bejaht.

  • VGH Bayern, 14.10.2002 - 4 ZB 02.583
    Auszug aus VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
    Es mag zwar sein, dass z.B. bei einer Vermietung von Räumlichkeiten zum Betreiben eines Supermarktes (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 1995, a.a.O.) oder einer Bankfiliale (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 ZB 02.583 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl. 2003, 727) der nach Auffassung der Beklagten erforderliche konkrete Zusammenhang zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Fremdenverkehr fehlt.

    Dagegen ist - auch unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BayVGH - ein mittelbarer Vorteil jedenfalls dann zu bejahen, wenn es um die Vermietung oder Verpachtung von Räumen geht, dessen Nutzung unmittelbar (auch) einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Oktober 2002, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02

    GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 2 S 2669/02

    Kostendeckung bei der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99

    Fremdenverkehrsbeitrag: Hebeberechtigung; erdrosselnde Wirkung

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint;

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2006 - 9 KN 327/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag aufgrund des

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Die Klägerin hat jeweils fristgerecht Klage erhoben, die Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2 A 3435/05 verbunden.
  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

    Mithin wird eine Regelung verlangt, die eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der betreffenden Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 07.10.2008 - 2 A 3435/05 - zitiert nach juris; im Zusammenhang mit einer Erschließungsbeitragssatzung: BVerwG, Urteil vom 09.12.1994 - 8 C 6/93 - zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 19.08.1994 - 8 C 23/92 - zitiert nach juris).

    Da eine nicht zu beanstandende Maßstabsregelung zwingender Bestandteil einer Beitragssatzung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG ist, muss ihre Ungültigkeit gleichzeitig zur Gesamtungültigkeit der Satzung führen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 07.10.2008 - 2 A 3435/05 - zitiert nach juris).

  • VG Oldenburg, 31.05.2012 - 2 A 3280/10

    Fremdenverkehrsbeitrag; Immobilienverpachtung; Kalkulation; Rückwirkung;

    Mit Urteil vom 7. Oktober 2008 hob die Kammer in einem Parallelverfahren (Az. 2 A 3435/05) Bescheide der Beklagten zur Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen für die Jahre 1999 bis 2007 auf, weil sich die bis dahin für diese Erhebungszeiträume geltenden Satzungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit als nichtig erwiesen.

    Sein Vorbringen in der Sache beschränkt sich jedoch im Wesentlichen auf Umstände, die bereits in dem dortigen Verfahren bzw. dem diesem vorangegangenen Verfahren vor der Kammer (Az. 2 A 3435/05) vorgetragen worden sind bzw. er ergänzt dieses Vorbringen um weitere Einzel- und Grenzfälle.

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